Unsere Beiträge

Unsere Beiträge sind im Vergleich sehr günstig.

Abteilung Judo

Laut Beschluss vom 13.09.2012 gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

 

Monatlicher Beitrag: Judoabteilung: 10,- EURO

 

 

Bei mehreren Kindern pro Familie wird der Betrag wie folgt gestaffelt:

1. Kind: 10,- EURO

2. Kind: 8,- EURO

3. Kind: beitragsfrei

 

oder

 

Familienbeitrag von 20,- EURO

(alle Mitglieder einer Familie können das Vereinsangebot nutzen)

 

1. Zahlungserinnerung: 2,- EURO

2. Zahlungserinnerung: 5,- EURO

3. Zahlungserinnerung: 10,- EURO

Des weiteren wird eine einmalige Aufnahmegebühr (z. Zt. 17,00 EURO) erhoben, diese wird beim ersten Einzug abgebucht.

 

 

Die Beiträge für den 1. Siegburger Judo-Club e.V. werden per SEPA-Lastschriftverfahren vierteljährlich zur Monatsmitte (Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres) durch die Kreissparkasse Siegburg, BLZ: 37050299, eingezogen.

Zu diesem Zwecke muss bei jeder Anmeldung eine Einzugsermächtigung ausgefüllt werden. Kosten, die für Rückbuchungen anfallen, sind von dem Mitglied zu tragen (wenn dieses die Rückbuchungen verschuldet hat).

Die Gläubigeridentifikationsnummer lautet: DE12XXXXXXXX918, die Mandatsreferenz ist die Mitgliedesnummer.

Mit der Abbuchung des 1. Beitrages wird ein Quartalsbeitrag zusätzlich abgebucht. Dieser dient als Sicherheitsleistung und wird auf ein separates Konto gebucht. Beim ordentlichen Austritt aus dem Verein wird dieser Beitrag auf Ihr Konto zurück überwiesen oder verrechnet.

Da es in der Vergangenheit oft zu fehlerhaften Rückbuchungen seitens der Eltern/Mitglieder kam, sehen wir uns zu diesem Schritt veranlasst. Leider sind wenige Mitglieder der Meinung durch nicht gezahlte Beiträge die Mitgliedschaft zu kündigen. Siehe hierzu Punkt 9 Abmeldung

zusätzliche Kosten für den aktiven Judoka

Judopass:

Um an Wettkämpfen, Prüfungen etc. teilzunehmen, braucht der Judoka einen Judopass. Dieser wird im ersten halben Jahr der Mitgliedschaft durch den 1. Siegburger Judo-Club e.V. ausgestellt. Der Judo-Pass ist Eigentum des Judokas. Die Kosten werden mit dem ersten Einzug durch das Lastschriftverfahren eingezogen. (z.Zt. 9,50 EURO)

Jahressichtmarken: (z. Zt. 19,00 EURO)

Die Gültigkeit des Judo-Passes ist durch die jährlich vom Nordrhein-Westfälischen-Judo-Verband (NWJV) neu erscheinende Jahressichtmarke (JSM) zu gewährleisten. Die Jahressichtmarke beinhaltet zugleich den Beitrag, wie auch die Versicherung des Judokas beim NWJV. Diese Sichtmarke wird uns als Verein für jedes Mitglied zugeteilt.

Auch Mitglieder, die nur einen Teil des Jahres Mitglied sind, müssen die Jahressichtmarke abnehmen. Nur Mitglieder mit gültiger JSM können am Training, an Lehrgängen, an Turnieren, Prüfungen etc. teilnehmen. Die Gebühr hierfür wird durch den NWJV festgelegt und einmal jährlich vom Konto abgebucht. (z. Zt. 19,00 EURO). Bei Neueintritt, wird diese bei der ersten Buchung mit abgebucht, danach wird sie im 1. Quartal des Jahres abgebucht. 
(Stand 2015)

Da die Preise für den Judo-Pass und die Jahressichtmarke durch den NWJV festgelegt werden, können sich die Preise ändern. Fragen Sie bitte einen Trainer nach den aktuellen Preisen.

Prüfungen:

Meldet sich ein Judoka zu einer Gürtelprüfung an, so entrichtet er spätestens am Tage der Prüfung eine Prüfungsgebühr. Auch bei nicht bestandener Prüfung wird diese Gebühr einbehalten.

Wettkämpfe, Lehrgänge:

Die bei der Teilnahme an Wettkämpfen bzw. Lehrgängen entstandenen Kosten werden durch den 1. Siegburger Judo-Club e.V. erstattet. Sollte der gemeldete Teilnehmer nicht an einem Wettkampf / Lehrgang etc. teilnehmen, so ist der Betrag an den 1. Siegburger Judo-Club e.V. zu zahlen.