Merkblatt

1. Mitgliedschaft

„Jeder Unbescholtene, gleich welchen Berufes oder Staatsangehörigkeit kann Mitglied in unserem Judo-Club werden. Zur Aufnahme in den Judo-Club ist ein schriftlicher Antrag mit einem Passbild erforderlich, der bei Minderjährigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters tragen muss.“ (Auszug aus der Vereinssatzung)

2. Beiträge und Gebühren

Laut Beschluss vom 13.09.2012 gelten folgende Mitgliedsbeiträge:

 

Monatlicher Beitrag: Judoabteilung: 10,- EURO

 

 

Bei mehreren Kindern pro Familie wird der Betrag wie folgt gestaffelt:

1. Kind: 10,- EURO

2. Kind: 8,- EURO

3. Kind: beitragsfrei

 

oder

 

Familienbeitrag von 20,- EURO

(alle Mitglieder einer Familie können das Vereinsangebot nutzen)

 

1. Zahlungserinnerung: 2,- EURO

2. Zahlungserinnerung: 5,- EURO

3. Zahlungserinnerung: 10,- EURO

Des weiteren wird eine einmalige Aufnahmegebühr (z. Zt. 17,00 EURO) erhoben, diese wird beim ersten Einzug abgebucht.

 

 

Die Beiträge für den 1. Siegburger Judo-Club e.V. werden per SEPA-Lastschriftverfahren vierteljährlich zur Monatsmitte (Februar, Mai, August und November eines jeden Jahres) durch die Kreissparkasse Siegburg, BLZ: 37050299, eingezogen.

Zu diesem Zwecke muss bei jeder Anmeldung eine Einzugsermächtigung ausgefüllt werden. Kosten, die für Rückbuchungen anfallen, sind von dem Mitglied zu tragen (wenn dieses die Rückbuchungen verschuldet hat).

Die Gläubigeridentifikationsnummer lautet: DE12XXXXXXXX918, die Mandatsreferenz ist die Mitgliedesnummer.

Mit der Abbuchung des 1. Beitrages wird ein Quartalsbeitrag zusätzlich abgebucht. Dieser dient als Sicherheitsleistung und wird auf ein separates Konto gebucht. Beim ordentlichen Austritt aus dem Verein wird dieser Beitrag auf Ihr Konto zurück überwiesen oder verrechnet.

Da es in der Vergangenheit oft zu fehlerhaften Rückbuchungen seitens der Eltern/Mitglieder kam, sehen wir uns zu diesem Schritt veranlasst. Leider sind wenige Mitglieder der Meinung durch nicht gezahlte Beiträge die Mitgliedschaft zu kündigen. Siehe hierzu Punkt 9 Abmeldung

3. Sonstige Kosten für den aktiven Judoka

Judopass:

Um an Wettkämpfen, Prüfungen etc. teilzunehmen, braucht der Judoka einen Judopass. Dieser wird im ersten halben Jahr der Mitgliedschaft durch den 1. Siegburger Judo-Club e.V. ausgestellt. Der Judo-Pass ist Eigentum des Judokas. Die Kosten werden mit dem ersten Einzug durch das Lastschriftverfahren eingezogen. (z.Zt. 9,50 EURO)

Jahressichtmarken: (z. Zt. 19,00 EURO)

Die Gültigkeit des Judo-Passes ist durch die jährlich vom Nordrhein-Westfälischen-Judo-Verband (NWJV) neu erscheinende Jahressichtmarke (JSM) zu gewährleisten. Die Jahressichtmarke beinhaltet zugleich den Beitrag, wie auch die Versicherung des Judokas beim NWJV. Diese Sichtmarke wird uns als Verein für jedes Mitglied zugeteilt.

Auch Mitglieder, die nur einen Teil des Jahres Mitglied sind, müssen die Jahressichtmarke abnehmen. Nur Mitglieder mit gültiger JSM können am Training, an Lehrgängen, an Turnieren, Prüfungen etc. teilnehmen. Die Gebühr hierfür wird durch den NWJV festgelegt und einmal jährlich vom Konto abgebucht. (z. Zt. 19,00 EURO). Bei Neueintritt, wird diese bei der ersten Buchung mit abgebucht, danach wird sie im 1. Quartal des Jahres abgebucht. 
(Stand 2015)

Da die Preise für den Judo-Pass und die Jahressichtmarke durch den NWJV festgelegt werden, können sich die Preise ändern. Fragen Sie bitte einen Trainer nach den aktuellen Preisen.

Prüfungen:

Meldet sich ein Judoka zu einer Gürtelprüfung an, so entrichtet er spätestens am Tage der Prüfung eine Prüfungsgebühr. Auch bei nicht bestandener Prüfung wird diese Gebühr einbehalten.

Wettkämpfe, Lehrgänge:

Die bei der Teilnahme an Wettkämpfen bzw. Lehrgängen entstandenen Kosten werden durch den 1. Siegburger Judo-Club e.V. erstattet. Sollte der gemeldete Teilnehmer nicht an einem Wettkampf / Lehrgang etc. teilnehmen, so ist der Betrag an den 1. Siegburger Judo-Club e.V. zu zahlen.

4. Sportliches Verhalten

Um die sportliche Arbeit und den Zusammenhalt des 1. Siegburger Judo-Club e.V. zu gewähren, ist es unbedingt erforderlich, dass unsachliche Kritik über ein Mitglied zu unterbleiben hat.

Während des Trainings ist das Essen bzw. Trinken untersagt. (Gefahr des Erbrechens)

Die Zuordnung in Trainingsgruppen ist bei Judokas nicht nur abhängig von der Gürtelfarbe, sondern wird im Einzelfall durch den Trainer geregelt.

Beim Mattenaufbau sind die Judomatten pfleglich zu behandeln, jüngere Judokas tragen eine Matte zu zweit. (Eine Matte kostet etwa 50 EURO. Dies sind bei 10m x 10m Mattenfläche etwa 5.000 EURO. Die durchschnittliche Haltezeit einer Matte liegt bei drei Jahren)



5. Sportbekleidung

Zur Ausübung des Judosports ist ein Judo-Anzug zu tragen. Weibliche Judokas sollten helle
T-Shirts unter dem Judo-Anzug tragen. In der kalten Jahreszeit können männliche Judokas ebenfalls ein helles T-Shirt anziehen. Es dürfen nur weiße Judo-Anzüge zum Training getragen werden. Es ist nicht gestattet die Judo-Matte mit Schuhen zu betreten. Außerhalb der Matte sind stets Judo-Slipper zu tragen. Ringe, Armbanduhren, Brillen, Haarspangen und dergleichen sind vor dem Betreten der Matte abzulegen. (Verletzungsgefahr).

6. Hygiene

Der Judoka darf die Übungshalle nur in einer sauberen und gepflegten Erscheinung betreten. Die Füße und Hände sind vor Betreten der Matte zu waschen. Fuß und Fingernägel sind kurz zu halten (Verletzungsgefahr!).

7. Versicherung

Der 1. Siegburger Judo-Club e.V. ist durch die Sporthilfe e.V. gegen Sportunfälle versichert. Verletzungen müssen sofort dem Trainer gemeldet werden. Der Trainer fertigt im Einvernehmen mit dem Verletzten eine Schadensmeldung. Diese muss umgehend nach dem Unfall dem Vorsitzenden vorgelegt werden. Bei Beitragsrückstand, bzw. fehlender Jahressichtmarke droht der Verlust des Versicherungsschutzes.

8. Disziplin

 

Der Judoka hat eine viertel Stunde vor Trainingsbeginn in der Turnhalle zu erscheinen und beim Aufbau der Matte mitzuhelfen. Während des Aufenthaltes im Umkleideraum und der Turnhalle hat äußerste Ruhe zu herrschen. Das Betreten der Turnhalle inkl. der Umkleideräume und der Vorhalle vor Erscheinen der Übungsleiter ist verboten. (Verlust des Versicherungsschutzes) Ohne sich beim zuständigen Übungsleiter abzumelden, darf keiner die Matte verlassen. Das Training ist erst beendet, wenn die Matte vollständig abgebaut ist. Den Anordnungen des Übungsleiters ist während des Trainings unbedingt Folge zu leisten. Zur Vermeidung von Unfällen darf nur unter Anleitung eines Übungsleiters geübt werden. Für Diebstähle wird nicht gehaftet.

 

9. Abmeldungen

Die Abmeldung aus dem 1. Siegburger Judo-Club e.V. ist auf jeden Fall schriftlich an den Vorsitzenden zu richten und nur zum jeweiligen Quartalsende möglich. Andere Austrittserklärungen haben keine Gültigkeit. Insbesondere dürfen Abmeldungen nicht bei den Trainern abgegeben werden, da diese nicht unbedingt Kontakt mit dem Vorstand haben und somit die Einhaltung der Frist nicht gewährleistet ist.

Weiter ist mit bloßem Zurückziehen der Einzugsermächtigung nicht automatisch die Kündigung wirksam.

DIE DADURCH ANFALLENDEN KOSTEN FÜR RÜCKBUCHUNGEN UND BEITRÄGE SIND IN JEDEM FALL DURCH DAS MITGLIED ZU ZAHLEN !!!!!.

Bei einer Kündigung muss in jedem Fall die Jahressichtmarke für das laufende Jahr bezahlt werden, da diese Kosten dem 1. Siegburger Judo-Club e.V. durch den NWJV berechnet werden.

 

10. Allgemeines

Fotos von Veranstaltungen werden auf unserer Internetseite und in der Presse veröffentlicht.

Alle bisherigen Merkblätter verlieren mit Erscheinen dieses Merkblattes am 11.01.2015 ihre Gültigkeit.