Abmeldung

Die Abmeldung aus dem 1. Siegburger Judo-Club e.V. ist auf jeden Fall schriftlich an den Vorsitzenden zu richten und nur zum jeweiligen Quartalsende möglich. Andere Austrittserklärungen haben keine Gültigkeit. Insbesondere dürfen Abmeldungen nicht bei den Trainern abgegeben werden, da diese nicht unbedingt Kontakt mit dem Vorstand haben und somit die Einhaltung der Frist nicht gewährleistet ist.

Weiter ist mit bloßem Zurückziehen der Einzugsermächtigung nicht automatisch die Kündigung wirksam.

DIE DADURCH ANFALLENDEN KOSTEN FÜR RÜCKBUCHUNGEN UND BEITRÄGE SIND IN JEDEM FALL DURCH DAS MITGLIED ZU ZAHLEN !!!!!.

Bei einer Kündigung muss in jedem Fall die Jahressichtmarke für das laufende Jahr bezahlt werden, da diese Kosten dem 1. Siegburger Judo-Club e.V. durch den NWJV berechnet werden.